Mehrwertsteuer rückwärts rechnen: Netto aus Brutto
Stand:
Netto = Brutto ÷ 1,19. Beim ermäßigten Satz von 7 % gilt Netto = Brutto ÷ 1,07. Aus 119 € brutto werden so 100 € netto, die Mehrwertsteuer beträgt 19 €.
Warum durch 1,19 teilen?
Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen: Netto × 1,19 = Brutto. Rückwärts wird daraus eine Division. Die 19 % beziehen sich also immer auf den Nettobetrag, nie auf den Bruttobetrag.
| Bruttobetrag | Steuersatz | Rechnung | Netto | Mehrwertsteuer |
|---|---|---|---|---|
| 119,00 € | 19 % | 119 ÷ 1,19 | 100,00 € | 19,00 € |
| 1.000,00 € | 19 % | 1.000 ÷ 1,19 | 840,34 € | 159,66 € |
| 53,50 € | 7 % | 53,50 ÷ 1,07 | 50,00 € | 3,50 € |
Die Beispiele zum Nachrechnen im Rechner:
- 119 € brutto bei 19 % → 100 € netto
- 1.000 € brutto bei 19 % → 840,34 € netto
- 53,50 € brutto bei 7 % → 50 € netto
Der typische Fehler: Brutto minus 19 %
Naheliegend, aber falsch: vom Bruttobetrag einfach 19 % abziehen.
- 119 € − 19 % = 119 € × 0,81 = 96,39 € statt 100 €, also 3,61 € zu wenig.
- 1.000 € − 19 % = 810,00 € statt 840,34 €, also 30,34 € zu wenig.
Der Fehler wächst mit dem Betrag: Er liegt immer bei rund 3 % des Bruttobetrags. Die abgezogenen 19 % beziehen sich auf den größeren Bruttobetrag, die Steuer wurde aber nur auf den Nettobetrag aufgeschlagen.
Nur die Mehrwertsteuer aus dem Brutto herausrechnen
Wer nur die enthaltene Steuer braucht, etwa für die Buchhaltung, rechnet:
- bei 19 %: Mehrwertsteuer = Brutto × 19 ÷ 119, also rund 15,97 % des Bruttobetrags
- bei 7 %: Mehrwertsteuer = Brutto × 7 ÷ 107, also rund 6,54 % des Bruttobetrags
Beispiel: In 1.000 € brutto stecken 1.000 × 19 ÷ 119 = 159,66 € Mehrwertsteuer. Gerundet wird erst am Ende auf ganze Cent.
Wann gelten 7 % statt 19 %?
Der Regelsatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nach § 12 Abs. 2 UStG unter anderem für:
- die meisten Lebensmittel sowie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, auch als E-Book oder E-Paper (Anlage 2 zum UStG)
- Speisen in Restaurants und beim Catering; Getränke kosten dort weiterhin 19 %
- Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen, nicht aber Frühstück oder andere Zusatzleistungen
- Bahnfahrten, auch im Fernverkehr, sowie Bus und Taxi innerhalb einer Gemeinde oder auf Strecken bis 50 km
- Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Museen, Kinos und Zoos
Im Zweifel hilft ein Blick auf die Rechnung: Dort muss der Steuersatz für jede Position stehen. Bei gemischten Rechnungen, etwa Essen und Getränke, wird jeder Teil mit seinem eigenen Satz zurückgerechnet.
Kurz zusammengefasst
- Brutto durch 1,19 teilen (bei 7 %: durch 1,07). Das Ergebnis ist der Nettobetrag.
- Die Mehrwertsteuer ist die Differenz zwischen Brutto und Netto.
- Nie „Brutto minus 19 %“ rechnen. Das ergibt einen zu kleinen Nettobetrag.
Stand der Steuersätze: § 12 UStG in der Fassung, die am 5. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de veröffentlicht ist. Diese Seite ist keine Steuerberatung.
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