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Grunderwerbsteuer 2026: Sätze aller Bundesländer

Stand:

Die Grunderwerbsteuer liegt 2026 je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Am günstigsten ist Bayern, am teuersten sind Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein. Zuletzt geändert hat Bremen: Seit dem 1. Juli 2025 gelten dort 5,5 % statt 5,0 %.

Bundesland Satz Steuer bei 400.000 € Im Rechner
Bayern 3,5 % 14.000 € rechnen
Baden-Württemberg 5,0 % 20.000 € rechnen
Niedersachsen 5,0 % 20.000 € rechnen
Rheinland-Pfalz 5,0 % 20.000 € rechnen
Sachsen-Anhalt 5,0 % 20.000 € rechnen
Thüringen (seit 1.1.2024, vorher 6,5 %) 5,0 % 20.000 € rechnen
Bremen (seit 1.7.2025, vorher 5,0 %) 5,5 % 22.000 € rechnen
Hamburg 5,5 % 22.000 € rechnen
Sachsen 5,5 % 22.000 € rechnen
Berlin 6,0 % 24.000 € rechnen
Hessen 6,0 % 24.000 € rechnen
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 24.000 € rechnen
Brandenburg 6,5 % 26.000 € rechnen
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 26.000 € rechnen
Saarland 6,5 % 26.000 € rechnen
Schleswig-Holstein 6,5 % 26.000 € rechnen

Die Links öffnen den Baufinanzierungsrechner mit 400.000 € Kaufpreis und dem Satz des Landes. Dort stecken die Grunderwerbsteuer in den Kaufnebenkosten, zusammen mit Notar, Grundbuch und Makler.

Rechenbeispiel: Bayern gegen Nordrhein-Westfalen

Dasselbe Haus für 400.000 € kostet an Grunderwerbsteuer:

Der Unterschied beträgt 12.000 €, allein durch die Lage. Bei einem Kaufpreis von 600.000 € sind es schon 18.000 €.

Worauf fällt die Steuer an?

Grundlage ist die Gegenleistung, also in der Regel der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Möbel oder eine frei stehende Küche gehören nicht zum Grundstück (§ 2 GrEStG). Stehen sie mit einem angemessenen Preis gesondert im Kaufvertrag, fällt auf diesen Teil keine Grunderwerbsteuer an. Der Preis muss realistisch sein: Überhöhte Beträge für Inventar erkennt das Finanzamt nicht an.

Wann wird sie fällig?

Nach dem Notartermin meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt. Das Finanzamt schickt einen Steuerbescheid, und die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 GrEStG). Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne sie wird der Käufer nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen (§ 22 GrEStG). Steuerschuldner sind laut Gesetz beide Vertragsparteien (§ 13 GrEStG), im Kaufvertrag übernimmt sie aber üblicherweise der Käufer.

Nicht mitfinanzieren

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten. Banken erwarten in der Regel, dass diese Kosten aus Eigenkapital bezahlt werden, denn sie schaffen keinen Gegenwert, den die Bank beleihen kann. Werden die Nebenkosten mitfinanziert, steigt der Beleihungsauslauf über 100 %, und die Zinsen sind meist deutlich höher. Im Rechner unten zeigt das Feld „Beleihungsauslauf“, wo man steht. Vorbelegt sind 400.000 € Kaufpreis und 6,5 % Grunderwerbsteuer; den Satz des eigenen Landes einfach eintragen.

Gut zu wissen

Stand: 5. Oktober 2026, geprüft anhand der Landesgesetze und der Angaben der Finanzverwaltungen der Länder. Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist keine Steuerberatung.

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